FAQ
Wissenswertes rund ums eBike:
Was gibt es für Gruppierungen bei den eBikes?
Es gibt folgende Gruppen:
- Pedelecs (der Elektromotor ist auf 250Watt begrenzt und unterstützt nur wenn der Radler auch die Pedale tritt, bei 25km/h schaltet der Motor ab)
- S-Pedelecs (die schnellere Variante reicht bis 500Watt und die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 45km/h)
- Modelle der neusten Generation erreichen bis 3000Watt sind aber ab Hersteller auf 45km/h gedrosselt
Brauche ich einen Führerschein zum fahren auf öffentlichen Straßen?
Ja, der Fahrer braucht einen Mofa-Führerschein (Klasse AM) für alle eBikes die schneller als 25km/h fahren, wenn er nach dem 1. April 1965 geboren ist. Die Mofa-Führerscheinprüfung (Klasse AM) können Jugendliche ab 15 Jahren ablegen. Weiterhin muss für das Fahren auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis und die EU-Typengenehmigung vorliegen.
Muss ich mein eBike versichern?
Ja, alle eBikes die schneller fahren als 25km/h benötigen ein Versicherungskennzeichen (Mopedkennzeichen). Dieses ist im Regelfall gültig vom 1. März bis zum 29. Februar des Folgejahres und ab 34€ bei jeder Versicherung erhältlich. Eine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherungspflicht besteht nicht, kann aber vom Besitzer abgeschlossen werden.
Darf ich mit meinem eBikes den Radweg benutzen?
Mit den eBikes bis 25km/h dürfen sie. Alle Modelle die schneller als 25km/h fahren dürfen NICHT auf Radwegen benutzt werden!
Muss ich einen Helm tragen beim Fahren mit eBikes?
Bei den Modellen ab 20km/h besteht aktuell die Pflicht zum Tragen von mindestens einem Fahrradhelm. Die Rechtslage ist hier noch umstritten und wird sich sicher noch ändern können. Laut Gesetz heißt es hierzu: „…muss derjenige, der Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen“. Also zur Sicherheit vor bösen Überraschungen empfehlen wir den Fahrradhelm und einen Mofahelm oder Motorradhelm bei den schnelleren eBikes.
Gibt es wie beim Fahrrad oder Auto eine Alkoholgrenze?
Es gilt bei allen Modellen über 25km/h die Alkoholgrenze wie beim PKW, also 0,5 Promille bzw. 0,3 Promille beim Unfall.
Kann und darf ich mein eBike tunen?
Können ja, dürfen nein! Da ich damit aus einem „Fahrrad mit Elektrounterstützung“ im Sinne der STVO ein Kraftfahrzeug mache. Dazu kommt, das man unter Umständen für das Fahren ohne Führerschein belangt werden kann und bei manipuliereten eBikes der Versicherungsschutz und die Garantie erlischt. Weiterhin kann durch Tunen eine erforderliche Versicherung wie z.B. Haftpflichtversicherung bei Kraftfahrzeugen gänzlich fehlen. Somit haftet der Eigentümer in vollem Umfang! Die Strafen reichen von Bußgeld und Punkten bis hin zu Freiheitsstrafen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann schreiben Sie uns an info@rentebikes.de und wir kümmern uns um Antworten.